Die Vergabe der Stipendien erfolgt einmal pro Jahr (Februar) durch den Stiftungsrat. Der Stiftungsrat entscheidet auf Grund der
eingegangenen Bewerbungsunterlagen und allfälliger weiterer Auskünfte, Gutachten und Empfehlungen.
Über die Höhe der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat aufgrund der Bedürftigkeit und der Studienleistungen des Gesuchsteller.